KRISEN? INTERVENTION

   Training für Mensch und Hund

Wesenstest/Krisen/Intervention

Ausnahmesituationen erfordern besondere Maßnahmen. Ihr Hund zeigt plötzlich uner-   wünschte Verhaltensmuster, bzw. das Verhalten des Hundes hat sich kontinuierlich verschlechtert? Es ist zu einem Beißvorfall gegen einen Menschen oder ein anderes Tier gekommen?  Der Hund bedroht ihre Kinder oder den Nachbarn?  Der Hund muss den s.g. Wesenstest absolvieren, egal ob auf Grund seiner Rasse oder als Resultat eines angezeigten Vorfalls?

In solchen Situationen ist Hilfe erforderlich, manchmal sind auch schnelle Maßnahmen   notwendig. Wir bieten Ihnen in diesen Fällen Unterstützung an und helfen Ihnen die Situation wieder in den Griff zu bekommen.

Vorbereitung auf den s.g. Wesenstest

Sie sind der Halter eines Hundes, der entweder aufgrund seiner Rasse, oder als Resultat eines entsprechend angezeigten Vorfalls zum Wesenstest muss!
Grundsätzlich gilt: Früh übt sich…! Für jeden Hund gilt: Gut sozialisiert in jungen Tagen erspart Kummer und Plagen. Aufgrund der Gesetzeslage gilt dies für alle Hunde der in den entsprechenden Bundesländern gelisteten Rassen sowie deren Mischlinge. Wir unterstützen Sie praxisbezogen und realitätsnah bei der Vorbereitung auf den Wesenstest. Dabei ist das Trainingspensum abhängig von den Voraussetzungen des Hund/Halter Gespanns. Der 9 Monate alte Rottweiler benötigt in der Vorbereitung auf den Test (in Hessen in aller Regel erstmalig mit 15 Monaten) ein anderes Trainingsprogramm als der Kangal aus dem Tierheim oder der Königspudel der den Postboten „erwischt hat“. Anhand einer eingehenden Anamnese konzipieren wir mit Ihnen zusammen ein maßgeschneidertes Programm welches sich an der tatsächlichen Prüfungssituation orientiert. Alle! Hunde sollten bei Zeiten an das Tragen eines Beißschutzes oder Maulkorbes gewöhnt worden sein. In vielen Situationen kann es hilfreich sein den Hund daran gewöhnt zu haben. In besonderer Weise trifft dies auf Hunde zu, die a) auf Grund Ihrer Physis dazu in der Lage sind ernsthafte Beschädigungen zu verursachen und b) in der Vergangenheit durch entsprechende Vorfälle in Erscheinung getreten sind.
Sollten Sie aus einem anderen Bundesland als Hessen stammen, berücksichtigen wir selbstverständlich die Vorgaben der entsprechend gültigen Hundeverordnungen.
Die Sinnhaftigkeit der entsprechenden gesetzgeberischen Aktivitäten wollen wir hier nicht diskutieren. Dies wurde und wird wohl (hoffentlich) weiter intensiv geschehen.
Ein „Wesenstest für Hunde“ ist ein Test, mit dem Verhaltenseigenschaften (das „Wesen“ und der „Charakter“) eines Hundes überprüft werden. Grundsätzlich kann jeder Hund, unabhängig von Rasse oder Größe, wesenstestpflichtig werden. Die gesetzlichen Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland. Nachdem es Anfang der 2000er Jahre eine verstärkte, zum Teil reißerische Medienberichterstattung gab, wurden in Deutschland Wesenstests vom Gesetzgeber eingeführt. In den Bundesländern wurden (Landes) Hundeverordnungen und (Landes) Hundegesetze verabschiedet, die dem Halter eines Hundes bestimmter Rassen einen Test der Verhaltenseigenschaften des Hundes auferlegen. Des weiteren kann der Halter jedes Hundes mit einer entsprechenden Auflage belegt werden.

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden, Hessen

Die GefahrenabwehrVO über das Halten und Führen von Hunden vom 22. Januar 2003 (HundeVO), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12.11.2013 (Rechtsgrundlage § 71 a HSOG) enthält in seinem § 1 Abs. 1 ein allgemeines Gebot der Rücksichtnahme. Hunde, auch ungefährliche, sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Gefährliche Hunde darf nur halten, wer eine Erlaubnis der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde erhalten hat (Abs. 3). Gefährliche Hunde sind die in § 2 Abs. 1 HundeVO gelisteten Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Gefährliche Hunde sind auch diejenigen, die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben oder die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen und Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen (§ 2 Abs. 2 HundeVO).
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes ist nach § 3 Abs. 1 HundeVO u.a. dass die Halterin/der Halter die Sachkunde sowie eine positive Wesensprüfung für den jeweiligen Hund nachweist.

§ 2 HundeVO – Gefährliche Hunde

Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen. Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:

Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
Staffordshire-Bullterrier
Bullterrier
American Bulldog
Dogo Argentino
Kangal (Karabash)
Kaukasischer Owtscharka
Rottweiler

Voraussetzung: Gültiger Impfschutz, Haftpflichtversicherung, gesunder Hund, u.U. Akzeptanz von Maulkorb/Beißschutz
Umfang: Anamnese (Fragebogen: Erhebung und Auswertung, 1 Sichtungsstunde und abschließendes Bewertungsgespräch plus „Trainingsfahrplan“) Euro 135.- plus jeweils gebuchten Kurs

Einzeltraining: 6er Karte Stunde á 60 Minuten, Kursgebühr Euro 315.-, 10er Karte Stunde á 60 Minuten, Kursgebühr Euro 485.- zzgl. Fahrtkosten ab Stützpunkt (0,40 Euro/Km) Stadt/Ort: Marburg, Nationalpark Kellerwald-Edersee, Gießen, Kassel, Bad Wildungen, Korbach, auf Anfrage Frankfurt/Main, Hamburg.

Krisen/Intervention

Aggressives und/oder ängstliches Verhalten eines Hundes stellt die Halter auf eine harte Probe. Auf der einen Seite die Verantwortung der Umwelt gegenüber im Kopf, und gleichzeitig das Bestreben die Bedürfnisse des Hundes zu befriedigen. Auf der anderen Seite die Zuneigung zum eigenen Hund und die Angst vor einer möglichen Eskalation! Diese Belastung ist langfristig Gift für die Beziehung zwischen Hund und Halter. Das muss nicht so sein oder bleiben!
Bereits die Interpretation des Verhaltens eines Hundes ist eine schwierige Angelegenheit. Pöbelt er nur, oder ist er auf einen Ernstkampf aus? Beherrscht er die Klaviatur der Eskalationleiter oder beißt er ohne Vorwarnung? Und wenn, warum?
Ein aggressiver Hund besitzt immer eine spezifische Motivationslage und Handlungsbereit-schaft und sein Handeln wird durch unterschiedliche endogene und exogene (innere und äußere) Faktoren beeinflusst. Die Genetik, frühontogenetische Erfahrungen und die individuelle Geschichte des Hundes beeinflussen das Verhalten zusätzlich. Die exakte Analyse des gezeigten Verhaltens ist Voraussetzung für einen zielführenden Trainingsansatz.
Wir unterstützen Sie dabei und helfen Ihnen dabei die Handlungen ihres Hundes besser einschätzen zu können und zu erfahren, wie Sie sich in kritischen Situationen mit ihm verhalten sollten. Nicht zuletzt wird dies zu mehr Selbstbewusstsein auf Ihrer Seite führen, das Ihnen erlauben wird, souverän mit Ihrem rauflustigen Hund umzugehen. Wir helfen Ihnen und ihrem Hund Schritt für Schritt zurück (oder erstmalig) in die „Normalität“ und nehmen Ihnen Ihre Angst.
Trainingsansatz und Trainingsaufwand sind von Fall zu Fall verschieden und abhängig von Halter und Hund.

Umfang: Anamnese (Fragebogen: Erhebung und Auswertung, 2 Sichtungsstunden und abschließendes Bewertungsgespräch) Euro 195.- plus jeweils gebuchten Kurs.

Einzeltraining: 6er Karte Stunde á 60 Minuten, Kursgebühr Euro 415.-, 10er Karte Stunde á 60 Minuten, Kursgebühr Euro 655.- zzgl. Fahrtkosten ab Stützpunkt (0,40 Euro/Km) Stadt/Ort: Marburg, Nationalpark Kellerwald-Edersee, Gießen, Kassel, Bad Wildungen, Korbach, auf Anfrage Frankfurt/Main, Hamburg.
Notintervention: Es brennt! Sofortige Hilfe ist erforderlich! Rufen Sie uns an oder schicken uns eine Email. Wir werden uns mit unserem Notdienst schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern!